Die Toxizittsdaten, die fr diesen Stoff vorliegen, schlieen eine schwache Giftigkeit nicht aus. Daher wurde dies bei der Klassifizierung als Nebengefahr bercksichtigt. Sollten dem Versender Daten vorliegen, dass dieser Stoff nicht giftig ist, kann der Stoff auch einer anderen UN-Nr. zugeordnet werden (z.B. UN-Nr. 3259).
Fr die Zuordnung der Verpackungsgruppe liegen der BAM keine ausreichenden Daten vor. In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wird dieser Stoff als "tzend Kat. 1B" bezeichnet. Dies entspricht der Verpackungsgruppe II. Sollten dem Versender Daten vorliegen, dass die tzwirkung nur den Kriterien der Verpackungsgruppe III entspricht, kann der Stoff auch dieser Verpackungsgruppe zugeordnet werden.